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Abfallbehandlung nach der Beedigung der Lebensdauer des Produkts
Beschreibung eines aus der Herstellung von Produkte für den individuellen Schutz anfallenden Abfalls

Abfall aus der Verarbeitung von Textilfasern - Code: 04 02 22 ? entsteht im Rahmen des technologischen Prozesses bei der Herstellung der folgenden Produkte:

  • Filtermaterialien,
  • Filtrierende Halbmasken,
  • Filter.
  • OZ Bestandteile

    1. Polypropylen (Polypropylenvliesstoff)
    2. Polyester (Polyestervliesstoff)

    Umweltschutz und Vermeidung der Umweltverschmutzung

    1. Abgenutzte Filtermaterialien und Produkte für den individuellen Schutz sollen selektiert und in die Behälter, die für Werkstoffe bestimmt sind, abgeführt werden.
    2. Der beschriebene Abfall soll mit Kommunalabfällen oder weiteren Abfällen nicht gemischt oder entsorgt werden

    Rechtsgrundlage

    Gesetz vom 27. April 2001 über Abfälle (Gesetzblatt Nr. 628 mit späteren Änderungen)
    Gesetz vom 29. Juli 2005 über die Änderung des Gesetzes über Abfälle und über die Änderung einiger weiteren Gesetze (Gesetzblatt vom 2005 Nr. 175, Pos. 1458)

    Erstellt:
    Expert für das Integrierte System der Verwaltung
    Jerzy Szymański
    Genehmigt:
    Vorstandsbevollmächtigter für das Integrierte System der Verwaltung
    Edward Masiera